Transparenz und Vergütung: Ihre Investition in Rechtssicherheit
Als unabhängige und registrierte Rentenberaterin lege ich großen Wert auf Transparenz – sowohl bei meinen Leistungen als auch bei den Kosten. Die Erstberatung ist ein fest definierter Leistungsumfang, der Ihnen den Einstieg in Ihr Rententhema erleichtern soll.
Festpreis, transparent
Für die Erstberatung berechne ich einen pauschalen Festpreis von 190,00 €. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Dieser Festpreis liegt unter dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für eine Erstberatung (§ 34 Abs. 1 RVG) und gibt Ihnen volle Kostensicherheit.
Termin online vereinbarenDie Basis meiner Abrechnung bildet § 13d des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dieses Gesetz ordnet die entsprechende Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an.
Wichtig für Sie: Dies bedeutet, dass es mir gesetzlich untersagt ist, geringere Gebühren zu fordern, als das RVG für die jeweilige Tätigkeit vorsieht. Die Abrechnung erfolgt auf einer transparenten, gesetzlich geregelten Basis.
Der Umfang dieser Basisleistung richtet sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 03.05.2007, I ZR 137/05). Der BGH definiert die Erstberatung als eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung.
Was die Erstberatung beinhaltet (Ihr Nutzen)
- Grober ÜberblickWir nutzen die Zeit, um uns einen überschlägigen Eindruck von Ihrer rentenrechtlichen Situation zu verschaffen. Bitte stellen Sie mir hierzu Ihre aktuellen Unterlagen zur Verfügung.
- Fundierte ErsteinschätzungIch gebe Ihnen eine mündliche, klare Einschätzung zu Ihren aktuellen Rentenansprüchen, möglichen Lücken oder dringenden Problemen (z. B. drohende Fristen).
- Konkrete HandlungsempfehlungSie verlassen die Beratung mit einer klaren Empfehlung, welche Schritte als Nächstes notwendig sind (z. B. umfassende Kontenklärung, Antragsstellung oder Widerspruch).
Die Erstberatung ist der effizienteste Weg, um Ihre Situation schnell einzuschätzen und herauszufinden, ob und welche weiterführende Unterstützung für Sie sinnvoll ist.
Was die Erstberatung NICHT beinhaltet
- Keine umfassende EinarbeitungEine tiefgehende, stundenlange Einarbeitung in umfangreiche Aktenordner oder zeitintensive Recherche zu komplexen Spezialfällen ist nicht Teil der Erstberatung.
- Keine schriftliche AusarbeitungDie Zusammenfassung der Ergebnisse oder die Erstellung eines detaillierten Protokolls erfolgt nicht automatisch. Die Erstberatung ist in der Regel mündlich.
- Keine AntragsbearbeitungDas Ausfüllen und Einreichen von Rentenanträgen oder Korrespondenz mit den Versorgungsträgern ist Teil der umfassenden Folgeberatung.
Vergütungsvereinbarung für weiterführende Leistungen
Leistungen, die über die Erstberatung hinausgehen, werden gesondert festgelegt. Zur rechtlichen und transparenten Absicherung schließe ich vor Aufnahme meiner Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen ab, die die gesetzlichen Mindestsätze des RVG berücksichtigt.
Eine professionelle Beratung und ein sauber gestellter Rentenantrag können für Sie bares Geld bedeuten, insbesondere bei Spezialthemen wie dem Abschlagsausgleich ab 50. Mein Honorar zahlt sich in der Regel dadurch aus, dass Ihre Versicherungszeiten sorgfältig geprüft und korrekt berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise zur Kostendeckung
Rechtsschutzversicherung
Kosten der Rechtsberatung durch Rentenberater können unter Umständen ganz oder teilweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden, sofern Sie über eine entsprechende Police verfügen. Eine im Vorfeld an Ihre Rechtsschutzversicherung gestellte Deckungsanfrage wird Ihnen hier Klarheit über die mögliche Kostenübernahme bringen.
Werbungskosten in der Steuererklärung
Kosten, die im Zusammenhang mit Rentenansprüchen und der Hinzuziehung eines Rentenberaters entstehen, können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Starten wir mit Ihrer Erstberatung.
Festpreis 190,00 € — transparent und ohne versteckte Kosten.